Forderungsaufstellung
Taggenaue Berechnung gem. §§ 247, 288, 367 BGB
Forderungspositionen
Buchungsjournal (chronologisch)
Zinsstaffel (Etappenberechnung)
Berechnungsmethode: taggenaue Zinsberechnung als Etappen-/Staffelrechnung (actual/actual, Zinsjahr 365 bzw. 366 Tage). Jede Etappe läuft bis zum nächsten Ereignis – Zahlung, Basiszinssatzänderung (§ 247 BGB, regelmäßig zum 01.01./01.07.) oder Entstehung einer weiteren Forderung – und wird mit dem im jeweiligen Zeitraum gültigen Zinssatz auf den dann offenen Saldo gerechnet (siehe Zinsstaffel). Gesetzliche Verrechnung gem. § 367 Abs. 1 BGB in der Reihenfolge Kosten – Zinsen – Hauptforderung (jeweils ältestes zuerst). Aufgelaufene Zinsen werden nicht weiter verzinst (Zinseszinsverbot, § 289 BGB). HF = Hauptforderung, KF = Kostenforderung.